#4 Inklusion ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, dazuzugehören, willkommen und anerkannt zu sein.

Wie alle anderen Menschenrechte fußt das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet sind, haben alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. Das bedeutet, dass der Staat die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und die tatsächlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Dabei gewährleisten die Menschenrechte den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, der Hautfarbe, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung. „#4 Inklusion ist ein Menschenrecht“ weiterlesen

#4 Inklusive Bildung

An Inclusive Education System at all Levels and Lifelong Learning
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities, Article 24: Education

 

Auszüge aus dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention:

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…
„#4 Inklusive Bildung“ weiterlesen