Reiz – Selbstbestimmt Leben

„Teilhabeservice statt Inklusions­behinderungs­betrieb!
Zuständige Stellen müssen jetzt Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzen.“

Reinhard Zischg, Aktivist der Selbstbestimmt Leben Bewegung Reiz

Persönliche Assistenz, Chancengleichheit und inklusive Region Vorarlberg sind
vom Land seit 2006 beschlossene Grundsätze. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch keine bedarfsgerechte persönliche Assistenz, Barrierefreiheit aller öffentlichen Einrichtungen und eine tatsächliche Bevorzugung von inklusiven Projekten gegenüber Ausgrenzungswerkstätten. Menschen mit Behinderungen fordern endlich Taten,
statt Worte auf geduldigem Papier. Jetzt!

 

Übersicht: Menschenrechte-Statements

 

Monitoring-Ausschuss

„Das Land und die Gemeinden in Vorarlberg sind dringend gefordert, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“

Klaus Feurstein, Vorarlberger Monitoring Ausschusses

Des Öfteren wenden sich Personen an mich, deren (Menschen)-Rechte als Menschen mit Behinderungen nicht beachtet und die im Alltag mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert werden. Die geschilderten Erfahrungen machen einen betroffen und nachdenklich. Das Land Vorarlberg und die Gemeinden sind gefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser zu schützen und die UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten. Zudem ist das vom Landtag beschlossene „Vorarlberger Leitbild zur Inklusion“ durch konkrete Maßnahmen entsprechend umzusetzen.

Der Schutz und die Förderung von Menschen mit Behinderungen, die Umsetzung konkreter Maßnahmen und eine laufende Bewusstseinsbildung der Bevölkerung, der Politik und der Verwaltung, sind gerade in Zeiten, in denen der gesellschaftliche Ton rauer wird und Menschen an den Rand gedrängt werden unerlässlich.

 

 

Übersicht: Menschenrechte-Statements

 

#9 Arbeit ist ein Menschenrecht

Es gibt niemanden, der nichts kann.

Als Arbeitgeber liegt es an uns, die Arbeit so zu verteilen, dass alle teilhaben und teilnehmen können. Alle Mitarbeitenden sind wertvoll und es ist der Auftrag des Arbeitgebers für jede:n Arbeit zu finden, die weder unter- noch überfordert. So stellen wir sicher, dass Menschen jedes Alters oder mit Beeinträchtigungen bei uns einen Platz finden und ihre Ressourcen einbringen können.

Dafür ist es notwendig, das Augenmerk nicht auf das zu legen, was fehlt, sondern auf das, was da ist. Erst dann kann echte Wertschätzung funktionieren. Jede Arbeit kann in Schritte unterteilt werden, von ganz einfachen Basis-Aufgaben bis zu komplexeren oder zeitintensiven Einheiten und mit individueller Verteilung von Verantwortung. Wir holen Mitarbeitende dort ab, wo sie stehen, gehen auf ihre Bedürfnisse ein und finden für alle eine Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten entspricht. Mit allen Beteiligten werden transparente, verständliche und realistisch umsetzbare Ziele fixiert. In regelmäßigen Reflexionsgesprächen wird der aktuelle Stand reflektiert und analysiert und weitere Schritte vereinbart.

Wenn wir uns bemühen, finden wir für alle die passende Arbeit.

Botschaft #9 als PDF (A4)

Aqua Mühle Vorarlberg

#4 Inklusion ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, dazuzugehören, willkommen und anerkannt zu sein.

Wie alle anderen Menschenrechte fußt das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet sind, haben alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. Das bedeutet, dass der Staat die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und die tatsächlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Dabei gewährleisten die Menschenrechte den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, der Hautfarbe, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung. „#4 Inklusion ist ein Menschenrecht“ weiterlesen

#4 Inklusive Bildung

An Inclusive Education System at all Levels and Lifelong Learning
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities, Article 24: Education

 

Auszüge aus dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention:

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…
„#4 Inklusive Bildung“ weiterlesen