#2 Gegen Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet Ungleichbehandlung und Benachteiligung aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale.
Diskriminierung betrifft einzelne Personen, findet sich aber auch in Strukturen, Verfahren und Vorschriften.
Diskriminierung ist die wichtigste Wurzel von Menschenrechtsverletzungen. Wenn manche Menschen, aus welchen Gründen auch immer, als „minderwertig“ angesehen werden, führt das oft dazu, dass sie auch schlechter behandelt und in ihren Rechten verletzt werden.

Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“

Gesetz über das Verbot der Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz – ADG) des Landes Vorarlberg:
§ 2 (2): „Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aus einem der in § 3 Abs. 1 (…) genannten Gründen in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.“ Mittelbare Diskriminierung bezieht sich auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren.

Antidiskriminierungsstelle in Vorarlberg ist der Landesvolksanwalt. Zusammen mit seinem Team informiert er und unterstützt Bürger*innen, wenn es um Ungleichbehandlung durch Landes- oder Gemeindebehörden in Vorarlberg geht.

Weitere Anlaufstellen und ausführliche Informationen gibt es auf den Internetseiten der Projektstelle okay.zusammen leben.

Einen ausführlichen Bericht über Diskriminierungserfahrungen in Österreich hat die Arbeiterkammer im Frühjahr 2019 veröffentlicht.

ECRI-Bericht 2020 (deutsch) über Österreich (ECRI – European Commission against Racism and Intolerance – Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – unabhängige Kommission des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention),

Bericht 2019 über Diskriminierung im österreichischen Bildungswesen der Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen

Botschaft #2 als PDF (A4)

Claudia Niedermair, Integration Vorarlberg

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